Geschäftsordnung der Ärztlichen Akademie für Psychoanalyse im Saarland
Geschäftsordnung der Tätigkeit der Ärztlichen Akademie für Psychoanalyse im Saarland (ÄAPS)
Präambel
Die Ärztliche Akademie für Psychoanalyse im Saarland (ÄAPS) ist eine nichtkommerzielle Einrichtung, die der Weiterbildung von Ärzten für den Zusatztitel „Psychoanalyse“ dient. Verwaltungssitz ist bis auf weiteres:
Ärztliche Akademie für Psychoanalyse im Saarland (ÄAPS)
Goethestr.25
66538 Neunkirchen
Die Weiterbildung –namentlich die Lehranalyse und Behandlungssupervision erfolgt durch Psychoanalytiker, die zur Weiterbildung zum Zusatztitel „Psychoanalyse“ ermächtigt sind.
Die theoretischen Seminare finden überwiegend in Form von Blockseminaren an Wochenenden statt. Die Seminare sollen nach Möglichkeit in den Räumen der Ärztekammer des Saarlandes stattfinden.
Selbsterfahrung in Form von Einzel- und Gruppenanalyse, sowie Supervisionen finden in der jeweiligen Praxis des Lehranalytikers bzw. Supervisors statt.
Zur Durchführung ihrer Aufgaben gibt sich die Akademie folgende
Geschäftsordnung:
1 Tätigkeitsbereiche
Nach §2 b der Satzung der Ärztlichen Akademie für Psychoanalyse im Saarland (ÄAPS) umfasst ihre Tätigkeit die Bereiche:
Ausbildungstätigkeit, Organisation von Kongressen und Vorträgen sowie wissenschaftliche Publikationen.
2 Ausführende Organe
Die Mitgliederversammlung
bestimmt gemäß § 1 und 5 der Satzung Ärztlichen Akademie für Psychoanalyse im Saarland (ÄAPS) deren Aufgaben und überwacht ihre Ausführung.
Der Vorstand
führt gemäß § 6 satzungsgemäß die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durch und berichtet ihr darüber.
3 Ausbildungstätigkeit
Der Vorstand organisiert die Ausbildungstätigkeit entsprechend den durch die Satzung der Akademie festgelegten Zielen.
1.) Vermittlung von Theorie
Die Vermittlung von Theorie kann von Dozenten und Lehrbeauftragten durchgeführt werden. Das Curriculum ist auf die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer ausgerichtet und wird semesterweise durch ein Semesterprogramm spätestens 4 Wochen vor Semesterbeginn angekündigt. Das zeitliche Angebot der Lehrveranstaltungen soll der beruflichen Belastung der Weiterbildungskandidaten Rechnung tragen und in der Regel in Form von Blockseminaren an Wochenenden stattfinden.
Dozenten
Dozenten werden auf Antrag durch die Mitgliederversammlung ernannt. Voraussetzung für die Ernennung ist:
ordentliche oder außerordentliche Mitgliedschaft der Akademie gemäß § 4 der Satzung der Akademie
drei Jahre überwiegend psychoanalytische berufliche Tätigkeit
Vortrag über ein psychoanalytisches Thema vor der Mitgliederversammlung der Akademie oder eine entsprechende Publikation
2.) Supervision
Die Weiterbildungskandidaten führen unter Supervision psychoanalytische Behandlungen durch. Dazu ist der Nachweis der persönlichen Eignung und ausreichender theoretischer Kenntnisse notwendig.
a.) persönliche Eignung
Die persönliche Eignung wird durch zwei Interviews mit Mitgliedern der Ärztlichen Akademie festgestellt. Hierbei ist vor allem der Ausschluss einer manifesten Suchterkrankung, einer Psychose und einer schweren Persönlichkeitsstörung maßgeblich.
b.)Theoretische Kenntnisse
Zur Erteilung der Behandlungserlaubnis ist der Nachweis ausreichender Kenntnisse in Entwicklungspsychologie, Persönlichkeitslehre, Traumlehre, allgemeine und spezielle Krankheitslehre einschließlich psychiatrischer und psychosomatischer Krankheitsbilder, Untersuchungs- und Behandlungstechnik, Diagnostik einschließlich differentialdiagnostischer Erwägungen zur Abgrenzung von Psychosen, Neurosen und körperlich begründeten psychischen Störungen, sowie Behandlungstechnik, im Rahmen einer mindestens 45 minütigen mündlichen Prüfung zu erbringen. Voraussetzung für die Prüfung ist der Nachweis der Teilnahme an mindestens 120 Stunden theoretischer Lehrveranstaltungen, die durch die Ärztliche Akademie anerkannt worden sind.
3.) Lehranalyse
Die Lehranalyse soll mit der Weiterbildung beginnen. Sie umfasst mindestens 250 Einzelstunden in mindestens 3 Einzelstunden pro Woche.
Ihre Lehranalytiker können sich die Weiterbildungsteilnehmer aus dem Kreise der von der Ärztlichen Akademie anerkannten Lehranalytiker auswählen.
Zwischen Lehranalytiker und Lehranalysanden darf kein dienstliches, privates oder sonstiges Abhängigkeitsverhältnis bestehen.
4.) Lehranalytiker und Supervisoren
Erfahrene Psychoanalytiker können von der Mitgliederversammlung zur Durchführung von Lehranalysen und Supervisionen beauftragt werden. Die Bewerber für die Tätigkeit als Supervisor und Lehranalytiker müssen nach dem Examen 5 Jahre überwiegend psychoanalytisch-psychotherapeutische Behandlungstätigkeit ausgeübt haben.
Die Bewerber führen in ihrem Antrag detailliert in schriftlicher Form ihre bisherigen Behandlungen auf.
Der zu Beauftragende muss seine psychoanalytische Position in der fachlichen Öffentlichkeit durch eine Publikation oder durch einen Vortrag vertreten haben. Er muss weiterhin regelmäßig an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen.
4 Abschlussprüfung
Der Abschluss der Weiterbildung setzt voraus, dass der Weiterbildungsteilnehmer befähigt ist, eigenverantwortlich den Beruf des Psychoanalytikers auszuüben. Den Nachweis dieser Befähigung erbringt er in der Abschlussprüfung.
Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Falldarstellung und einem Abschlusskolloquium.
Die Voraussetzungen zur Abschlussprüfung sind in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer festgelegt.
a) Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Vollmitgliedern der Akademie, die vom Vorstand nach einem Zufallsprinzip bestimmt werden.
b) Prüfungsvorgang
Die Falldarstellung muss den Mitgliedern des Prüfungsausschusses 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen.
Die Beurteilungskriterien für die schriftliche Abschlussarbeit sind:
Stehen psychoanalytische Behandlungstechnik und Theorie in einem nachvollziehbaren und konsistenten Zusammenhang?
Ist die gewählte Behandlungstechnik und ihre theoretische Begründung dem Störungsbild des Patienten angemessen?
Ist die Dynamik von Übertragung und Gegenübertragung im Hinblick auf den Behandlungsprozess ausreichend dargestellt?
In der mündlichen Prüfung wird die Fähigkeit des Kandidaten zur Erläuterung des Falles und Erörterung allgemeiner fachlicher und wissenschaftlicher Probleme der psychoanalytischen Behandlung erfasst.
Die Prüfung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ nach Mehrheitsbeschluss des Prüfungsausschusses bewertet. Eine schriftliche Begründung wird durch den Schriftführer des Prüfungsausschusses erteilt.
Die Prüfung ist im Einvernehmen mit dem Weiterbildungskandidaten öffentlich.
Die Mitgliederversammlung setzt die Prüfungsgebühren fest.
5 Entgelt