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Geschäftsordnung der Ärztlichen Akademie für Psychoanalyse im Saarland

Geschäftsordnung der Tätigkeit der Ärztlichen Akademie für Psychoanalyse im Saarland (ÄAPS)

 

Präambel

Die Ärztliche Akademie für Psychoanalyse im Saarland (ÄAPS) ist eine nichtkommerzielle Einrichtung, die der Weiterbildung von Ärzten für den Zusatztitel „Psychoanalyse“ dient. Verwaltungssitz ist bis auf weiteres:

 

Ärztliche Akademie für Psychoanalyse im Saarland (ÄAPS)

Goethestr.25

66538 Neunkirchen                

 

Die Weiterbildung –namentlich die Lehranalyse und Behandlungssupervision erfolgt durch Psychoanalytiker, die zur Weiterbildung zum Zusatztitel „Psychoanalyse“ ermächtigt sind.

Die theoretischen Seminare finden überwiegend in Form von Blockseminaren an Wochenenden statt.  Die Seminare sollen nach Möglichkeit in den Räumen der Ärztekammer des Saarlandes stattfinden.

Selbsterfahrung in Form von Einzel- und Gruppenanalyse, sowie Supervisionen finden in der jeweiligen Praxis des Lehranalytikers bzw. Supervisors statt.

 

 

Zur Durchführung ihrer Aufgaben gibt sich die Akademie folgende

 

Geschäftsordnung:

 

  • 1 Tätigkeitsbereiche

Nach §2 b der Satzung der Ärztlichen Akademie für Psychoanalyse im Saarland (ÄAPS) umfasst ihre Tätigkeit die Bereiche:

Ausbildungstätigkeit, Organisation von Kongressen und Vorträgen sowie wissenschaftliche Publikationen.

 

  • 2 Ausführende Organe

  1. Die Mitgliederversammlung

bestimmt  gemäß § 1 und 5 der Satzung Ärztlichen Akademie für Psychoanalyse im Saarland (ÄAPS) deren Aufgaben und überwacht ihre Ausführung.

  1. Der Vorstand

führt gemäß § 6 satzungsgemäß die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durch und berichtet ihr darüber.

 

  • 3 Ausbildungstätigkeit

Der Vorstand organisiert die  Ausbildungstätigkeit entsprechend den durch die Satzung der Akademie festgelegten Zielen. 

1.) Vermittlung von Theorie

Die Vermittlung von Theorie kann von Dozenten und Lehrbeauftragten  durchgeführt werden. Das  Curriculum ist auf die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer ausgerichtet und wird semesterweise durch ein Semesterprogramm spätestens 4 Wochen vor Semesterbeginn angekündigt. Das zeitliche Angebot der Lehrveranstaltungen soll der beruflichen Belastung der Weiterbildungskandidaten Rechnung tragen und in der Regel in Form von Blockseminaren an Wochenenden stattfinden.

Dozenten

Dozenten werden auf Antrag durch die Mitgliederversammlung ernannt. Voraussetzung für die Ernennung ist:

ordentliche oder außerordentliche Mitgliedschaft der Akademie     gemäß  §  4 der Satzung der Akademie

drei Jahre überwiegend psychoanalytische berufliche Tätigkeit

Vortrag über ein psychoanalytisches Thema vor der  Mitgliederversammlung der Akademie oder eine entsprechende Publikation

 

2.) Supervision

Die Weiterbildungskandidaten führen unter Supervision psychoanalytische Behandlungen durch. Dazu ist der Nachweis der persönlichen Eignung und ausreichender theoretischer Kenntnisse notwendig.

a.) persönliche Eignung

Die persönliche Eignung wird durch zwei Interviews mit Mitgliedern der Ärztlichen Akademie festgestellt. Hierbei ist vor allem der Ausschluss einer manifesten Suchterkrankung, einer Psychose und einer schweren Persönlichkeitsstörung maßgeblich.

 

b.)Theoretische Kenntnisse

Zur Erteilung der  Behandlungserlaubnis ist der Nachweis ausreichender Kenntnisse in Entwicklungspsychologie, Persönlichkeitslehre, Traumlehre, allgemeine und spezielle Krankheitslehre einschließlich psychiatrischer und psychosomatischer Krankheitsbilder, Untersuchungs- und Behandlungstechnik, Diagnostik einschließlich differentialdiagnostischer Erwägungen zur Abgrenzung von Psychosen, Neurosen und körperlich begründeten psychischen Störungen, sowie Behandlungstechnik, im Rahmen einer mindestens 45 minütigen mündlichen Prüfung zu erbringen. Voraussetzung für die Prüfung  ist der Nachweis der Teilnahme an mindestens 120 Stunden theoretischer Lehrveranstaltungen, die durch die Ärztliche Akademie anerkannt worden sind.

 

          3.) Lehranalyse

          Die Lehranalyse soll mit der Weiterbildung beginnen. Sie umfasst    mindestens 250 Einzelstunden in   mindestens 3 Einzelstunden pro Woche.

Ihre Lehranalytiker können sich die Weiterbildungsteilnehmer aus  dem Kreise der von der Ärztlichen Akademie anerkannten Lehranalytiker auswählen.

Zwischen Lehranalytiker und Lehranalysanden darf kein dienstliches, privates oder sonstiges Abhängigkeitsverhältnis bestehen.

          4.) Lehranalytiker  und   Supervisoren

Erfahrene Psychoanalytiker können von der Mitgliederversammlung zur Durchführung von Lehranalysen und Supervisionen beauftragt werden. Die Bewerber für die Tätigkeit als Supervisor und Lehranalytiker müssen nach dem Examen 5 Jahre überwiegend psychoanalytisch-psychotherapeutische Behandlungstätigkeit ausgeübt haben.

Die Bewerber führen in ihrem Antrag detailliert in schriftlicher Form ihre bisherigen Behandlungen auf.

Der zu Beauftragende muss seine psychoanalytische Position in der fachlichen Öffentlichkeit durch eine Publikation oder durch einen Vortrag vertreten haben. Er muss weiterhin regelmäßig an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen.

 

  • 4 Abschlussprüfung

Der Abschluss der Weiterbildung setzt voraus, dass der Weiterbildungsteilnehmer befähigt ist, eigenverantwortlich den Beruf des Psychoanalytikers auszuüben. Den Nachweis dieser Befähigung erbringt er in der Abschlussprüfung.

Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Falldarstellung und einem Abschlusskolloquium.

Die Voraussetzungen zur Abschlussprüfung sind in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer festgelegt.

  1. a) Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Vollmitgliedern der Akademie, die vom Vorstand nach einem Zufallsprinzip bestimmt werden.

  1. b) Prüfungsvorgang

Die Falldarstellung muss den Mitgliedern des Prüfungsausschusses 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen.

Die Beurteilungskriterien für die schriftliche Abschlussarbeit sind:

  • Stehen psychoanalytische Behandlungstechnik und Theorie in einem nachvollziehbaren und konsistenten Zusammenhang?

  • Ist die gewählte Behandlungstechnik und ihre theoretische Begründung dem Störungsbild des Patienten angemessen?

  • Ist die Dynamik von Übertragung und Gegenübertragung im Hinblick auf den Behandlungsprozess ausreichend dargestellt?

In der mündlichen Prüfung wird die Fähigkeit des Kandidaten zur Erläuterung des Falles und Erörterung allgemeiner fachlicher und wissenschaftlicher Probleme der psychoanalytischen Behandlung erfasst.

Die Prüfung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ nach Mehrheitsbeschluss des Prüfungsausschusses bewertet. Eine schriftliche Begründung wird durch den Schriftführer des Prüfungsausschusses erteilt.

Die Prüfung ist im Einvernehmen mit dem Weiterbildungskandidaten öffentlich.

Die Mitgliederversammlung setzt die Prüfungsgebühren fest.

 

  • 5 Entgelt

Die Akademie erhebt eine kostendeckende jährliche Verwaltungsgebühr.

Die Gebühren für theoretische Weiterbildung  werden vom Dozenten selbst mit den Veranstaltungsteilnehmern abgerechnet. Für theoretische Veranstaltungen gilt eine Gebühr von € 200,00 pro Veranstaltung (100 min.)

Das Honorar für Lehranalyse (Einzel und Gruppe) sowie für  Supervision orientiert sich an den jeweiligen Gebührensätzen für analytische Therapie im Richtlinienverfahren.

 

Saarbrücken 03.11.2017